Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und unseren Betrieb.

  2. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

  1. Angebote, Nebenabreden

  1. Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

  2. Enthält eine Auftragsbestätigung von uns Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

  3. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

  1. Auftragserteilung

  1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

  3. Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen Durchführung des uns erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

  4. Wir können zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Wir sind jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

  5. Wir können auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung in unserem Namen Aufträge erteilen. Wir sind jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall haben wir den Auftrag selbst durchzuführen.

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

  2. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von uns innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

  3. Wir haben unsere Leistungen mit der von uns als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

  4. Haben wir in Verletzung unsere vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist unsere Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:

    1. bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,

    2. in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:

3) Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

  1. Rücktritt vom Vertrag

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

  2. Bei Verzug unserer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

  3. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch uns unmöglich macht oder erheblich behindert, sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt.

  4. Sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behalten wir den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von uns erbrachten Leistungen zu honorieren.

  1. Honorar, Leistungsumfang

  1. Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

  2. In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

  3. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband für gewerbliche Dienstleister herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.

  5. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das vom Ingenieurbüro genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz unseres Unternehmens.  Gurktalstraße 27, A-9344 Weitensfeld im Gurktal.

  1. Geheimhaltung

  1. Wir sind zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

  2. Wir sind auch zur Geheimhaltung unsere Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages sind wir berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

  1. Schutz der Pläne

  1. Wir behalten uns alle Rechte und Nutzungen an den von uns erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

  2. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung unsererseits zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

  3. Wir sind berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) unseres Betriebes anzugeben.

  4. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen haben wir Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die von uns erstellten Unterlagen genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und uns kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

  2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Bezirksgericht St. Veit an der Glan vereinbart.


Stand 18.01.2020